Mitarbeiterüberwachung & diskrete Ermittlungen
Wiederkehrende Unregelmäßigkeiten, Verdachtsmomente oder Hinweise auf Pflichtverletzungen können Unternehmen erheblich belasten. Die Wirtschaftsdetektei Veritas unterstützt Unternehmen in Berlin und Brandenburg bei der diskreten, professionellen und arbeitsrechtlich belastbaren Prüfung konkreter Sachverhalte — nicht der pauschalen Kontrolle von Mitarbeitern.

Wann Unternehmen externe Ermittlungen einsetzen
Typische Anlässe: Verdacht auf Arbeitszeitbetrug, unerlaubte Nebentätigkeiten, auffällige Fehlzeiten, wiederkehrende Pflichtverletzungen, Krankheitsbetrug, interne Diebstähle, Wettbewerbsverstöße, Manipulation von Arbeitsabläufen oder Verdacht auf Abfluss sensibler Informationen. Voraussetzung für unseren Einsatz ist immer ein konkreter, dokumentierter Anfangsverdacht — keine anlasslose Kontrolle.
Rechtsrahmen: BAG, BDSG und Verhältnismäßigkeit
Verdeckte Mitarbeiterüberwachung ist nach BAG-Rechtsprechung (zuletzt 6 AZR 121/21) zulässig, wenn (1) ein konkreter Verdacht einer Straftat oder schweren Pflichtverletzung besteht, (2) mildere Mittel ausgeschöpft oder ungeeignet sind, (3) die Maßnahme verhältnismäßig ist und (4) § 26 BDSG eingehalten wird. Wir prüfen vor jedem Auftrag genau diese vier Kriterien, dokumentieren die Verdachtslage und stimmen uns wo möglich mit Ihrer Rechtsabteilung oder Fachanwaltskanzlei ab.
Diskrete Observationen mit rechtssicherer Dokumentation
Je nach Fallbild übernehmen unsere Ermittler mobile Observationen, stationäre Beobachtungen, Dokumentation relevanter Aktivitäten, Umfeldrecherchen, zeitliche Bewegungsanalysen, strukturierte Einsatzprotokolle, digitale Recherchen sowie OSINT-Ermittlungen. Alle Maßnahmen erfolgen unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen.
Fallbeispiele aus der Praxis
Berlin-Mitte (IT-Dienstleister) — Verdacht auf Konkurrenztätigkeit eines Senior Developers während Krankschreibung: 4 Einsatztage, dokumentiert wurde regelmäßige Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen in Friedrichshain; Grundlage für außerordentliche Kündigung und Schadenersatzklage über 86 T€. Potsdam (Bauunternehmen) — Verdacht auf Schwarzarbeit bei zwei AU-geschriebenen Vorarbeitern: dokumentierte Schwarzarbeit auf privater Baustelle in Falkensee, Kündigung und Rückforderung der Lohnfortzahlung. Charlottenburg (Kanzlei) — Verdacht auf Mandatsabwerbung: bestätigt durch OSINT + Observation, Wettbewerbsverbot durchgesetzt.
Wirtschaftliche Schäden frühzeitig begrenzen
Pflichtverletzungen verursachen häufig nicht nur direkte Kosten. Oft entstehen Folgen wie organisatorische Belastungen, Vertrauensverlust im Team, Produktionsausfälle, Folgeschäden bei Kunden und nicht selten Reputationsschäden. Eine sachliche und frühzeitige Prüfung begrenzt Risiken — und schafft eine belastbare Faktenlage für arbeits- und strafrechtliche Schritte.
Typische Einsatzbereiche
Arbeitszeitbetrug: manipulierte Zeiterfassung, „Stempelfreunde“, längere Pausen außerhalb des Betriebsgeländes. Unerlaubte Nebentätigkeiten: Konkurrenztätigkeit, nicht genehmigter Zweitjob während AU oder Arbeitszeit. Krankheitsbetrug: widersprüchliche Aktivitäten zur AU-Bescheinigung. Wettbewerbsverstöße: Verstoß gegen nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Mandanten-/Kundenabwerbung. Interne Diebstähle: Inventurdifferenzen, Werkzeug-/Materialverschwund, Tankkarten-Missbrauch.
Wirtschaftsdetektei für Berlin und Brandenburg
Die Detektei Veritas unterstützt Unternehmen in ganz Berlin (Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Spandau u. a.) und Brandenburg (Potsdam, Falkensee, Oranienburg, Bernau, Brandenburg an der Havel, Cottbus). Kurzfristige Einsätze in 24–72 Stunden sind je nach Situation möglich.
So läuft eine Zusammenarbeit ab
1. Vertrauliche Erstberatung mit Geschäftsführung, HR und/oder Rechtsabteilung. 2. Verdachtslage strukturieren und Verhältnismäßigkeit prüfen. 3. Maßnahmenplan inkl. Kostenrahmen. 4. Durchführung mit täglichem Reporting. 5. Schlussbericht — anlagefähig für Arbeitsgericht, Staatsanwaltschaft oder Compliance-Verfahren.
Mitarbeiterüberwachung in allen Berliner Bezirken.
Unsere Ermittler sind ortskundig in Berlin und Brandenburg — kurze Wege, schnelle Reaktion, lückenlose Dokumentation.
Häufige Fragen zu Mitarbeiterüberwachung.
- Bei konkretem Verdacht auf Straftat oder schwere Pflichtverletzung, wenn mildere Mittel ausgeschöpft oder ungeeignet sind und die Maßnahme verhältnismäßig ist (§ 26 BDSG, BAG 6 AZR 121/21). Wir prüfen die Voraussetzungen vor jedem Einsatz.
Klären Sie mitarbeiterüberwachung — vertraulich, unverbindlich.
Wir melden uns innerhalb von 60 Minuten zurück und prüfen, ob ein Auftrag erfolgsversprechend ist. Sie zahlen erst nach klarer Auftragserteilung.