Lohnfortzahlungsbetrug eines Logistikmitarbeiters in Borsigwalde
Während behaupteter Arbeitsunfähigkeit war der Mitarbeiter parallel in einer privaten Spedition tätig. Die Observation entlang der täglichen Pendlerachse lieferte eine gerichtsverwertbare Grundlage für die arbeitsrechtliche Klärung.
